verified Ermächtigte Übersetzerin

Beglaubigte Übersetzung Russisch ⇄ Deutsch in Berlin

Als ermächtigte Übersetzerin für die russische Sprache fertige ich beglaubigte Übersetzungen für Berliner Gerichte und Notare an. Meine Übersetzungen werden deutschlandweit von Behörden, Gerichten und Institutionen anerkannt.

Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

Eine beglaubigte (auch: bescheinigte) Übersetzung ist eine Übersetzung, die von einer durch ein Landgericht ermächtigten Übersetzerin angefertigt und mit Stempel und Unterschrift versehen wird. Damit wird die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung amtlich bestätigt.

In Deutschland dürfen nur Übersetzer eine beglaubigte Übersetzung anfertigen, die von einem Oberlandesgericht oder Landgericht hierzu ermächtigt, bestellt oder beeidigt wurden. Galina Hassepaß ist für die Berliner Gerichte und Notare ermächtigte Übersetzerin für die russische Sprache.

Die beglaubigte Übersetzung besteht aus einer Kopie des Ausgangsdokuments, der Übersetzung selbst und einem Bestätigungsvermerk mit Stempel und Unterschrift.

description Typische Dokumente

check_circleGeburtsurkunden
check_circleHeiratsurkunden
check_circleScheidungsurteile
check_circleSterbeurkunden
check_circleSchulzeugnisse & Diplome
check_circleArbeitszeugnisse
check_circleFührerscheine
check_circleReisepässe & Ausweise
check_circleVollmachten
check_circleVerträge
check_circleHandelsregisterauszüge
check_circleÄrztliche Atteste

Besonderheiten bei russischen Dokumenten

spellcheck

ISO-Norm bei Namensübertragung

Bei der Übertragung russischer Personennamen ins Deutsche muss die ISO-Norm 9:1995 eingehalten werden. Da Russisch das kyrillische Alphabet verwendet, ist eine normgerechte Transliteration für die einheitliche Wiedergabe von Namen in amtlichen Dokumenten unverzichtbar.

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Original oder Kopie?

Sie können sowohl Originale als auch Kopien zur Übersetzung vorlegen. Bitte beachten Sie: Wird die Übersetzung mit einer einfachen Kopie verbunden, vermerke ich dies entsprechend. Bei Abholung bitte ich, das Original vorzulegen, damit die Übersetzung als Übersetzung des Originals bescheinigt werden kann.

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Deutschlandweit gültig

Beglaubigte Übersetzungen einer ermächtigten Übersetzerin werden in ganz Deutschland anerkannt. Der Ort der Ermächtigung spielt keine Rolle. Meine Übersetzungen sind bei allen deutschen Behörden, Gerichten, Standesämtern und Institutionen gültig.

Kosten & Vergütung nach JVEG

Die Kosten für beglaubigte Übersetzungen richten sich nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG). Dieses Bundesgesetz regelt die Vergütung für Dolmetscher, Übersetzer und Sachverständige bei Gerichten und Behörden.

Die genauen Kosten hängen vom Umfang und der Komplexität des Dokuments ab. Gerne erstelle ich Ihnen nach Einsicht in Ihr Dokument ein unverbindliches Angebot. Bei Aufträgen außerhalb des gerichtlichen Kontexts ist der Preis individuell zu vereinbaren.

Apostille & Legalisation

Für die Verwendung russischer Dokumente in Deutschland oder deutscher Dokumente in Russland kann eine sogenannte Apostille oder Legalisation erforderlich sein. Die Apostille bestätigt die Echtheit einer öffentlichen Urkunde im internationalen Rechtsverkehr.

Erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld bei der zuständigen Behörde, ob und in welcher Form eine Überbeglaubigung Ihrer Dokumente erforderlich ist. Für die Apostille auf die beglaubigte Übersetzung ist das Landgericht Berlin zuständig. Bei Fragen hierzu berate ich Sie gerne.

Beglaubigte Übersetzung benötigt?

Senden Sie mir Ihr Dokument per E-Mail (nach Rücksprache) oder rufen Sie mich an. Ich erstelle Ihnen gerne ein Angebot.